Inanspruchnahme des Sprengels
Voraussetzungen und Erstgespräch
Voraussetzung für die Inanspruchnahme
- Hauskrankenpflege
- Heimhilfe
- Hauswirtschaftsdienst
- Essen auf Rädern
Diese Leistungen können nur von
PflegegeldbezieherInnen, Antragstellerinnen für Pflegegeld oder über
ärztliche Zuweisung in Anspruch genommen werden.
Ablauf des Erstkontaktes
Bei der telefonischen oder persönlichen ersten Kontaktaufnahme werden folgende Daten abgefragt:
- Wer soll betreut werden
- Hauskrankenpflege oder Hauswirtschaftsdienst
- Name, Adresse, Telefonnummer, Versicherungsnummer, Krankenkasse
- Familienstand, Staatsangehörigkeit, Haus- bzw. Facharzt
- Pflegegeld? Pflegegeldantrag? Ärztliche Bestätigung?
- Hauptwohnsitz Tirol
- Zuständige Bezugsperson mit Telefonnummer
- Heilbehelfe
- Wohnsituation
- Haustiere
- Unterstützung durch andere Institutionen (Vaget, PSP, Hospiz)
Nach der Kontaktaufnahme werden wir ein Erstgespräch mit dem zukünftigen Klienten und dessen Bezugsperson durch unsere Pflegedienstleitung vereinbaren.
Für die Inanspruchnahme unserer Leistung/en ist mit einer Anlaufzeit von mindestens drei Tagen zu rechnen.
Für einen groben Überblick hinsichtlich der Kosten von Leistungen finden Sie hier einen Tarifrechner:
Für die Inanspruchnahme unserer Leistung/en ist mit einer Anlaufzeit von mindestens drei Tagen zu rechnen.
Für einen groben Überblick hinsichtlich der Kosten von Leistungen finden Sie hier einen Tarifrechner:
Kontakt & Bürozeiten
Gesundheits- und Sozialsprengel Söllandl
Oberfeld 1
6351 Scheffau am Wilden Kaiser
Unsere Bürozeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr
Tel.: 05358/45400
Fax: 05358/45400-4
E-Mail: info@sprengel-soellandl.at